Das BayLDA führt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben regelmäßig anlassbezogene und anlasslose Datenschutzprüfungen durch. Anlassbezogene Prüfungen erfolgen meist aufgrund von Beschwerden oder konkreten Hinweisen auf mögliche Datenschutzverstöße. Anlasslose Prüfungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen branchenunabhängig in allen Regionen Bayerns. Das BayLDA führt diese anlasslosen Prüfungen in der Regel als sog. fokussierte Prüfungen bei einzelnen Unternehmen vor Ort, als Prüfungen im Wege eines schriftlichen Verfahrens oder als Onlineprüfung automatisiert über das Internet durch. Darüber hinaus beteiligt sich das BayLDA auch an überregionalen Prüfungen.
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Schlagwort: Datenschutz
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet: BayLDA untersagt zu Recht den Einsatz von Facebook Custom Audience
Bereits im Jahr 2017 untersagte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) einem Online-Shop den Einsatz von „Facebook Custom Audience“, einem Marketing-Werkzeug von Facebook. Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte die Auffassung des BayLDA und entschied im Eilverfahren, dass die Anordnung recht-mäßig ist. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kam zu demselben Ergebnis: Der Einsatz von „Facebook Custom Audience“ ohne Einwilligung des Nutzers ver-stößt gegen das Datenschutzrecht.
Der Datenschutzbeauftragte informiert: 6 Wochen DSGVO – ein Statusbericht
Die EAS-MAG-Redaktion hat einen Monat nach in Kraft treten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) um eine Einschätzung zum aktuellen Status der Anfragen gebeten. Thomas Kranig, Präsident der bayerischen Behörde in Ansbach hat uns umfassend informiert.
Der Datenschutzbeauftragte informiert: DSGVO und die Videoüberwachung – Informationspflichten nach der DSGVO
Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, auch bekannt unter der Datenschutzkonferenz (kurz: DSK) haben ein Kurzpapier zur Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Hierin enthalten sind u.a. auch Hinweise zu den Informationspflichten der verantwortlichen Stelle.
Der Datenschutzbeauftragte informiert: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht nimmt Vereine und kleine Unternehmen an die Hand
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht nimmt Vereine und kleine Unternehmen an die Hand um sich dem Thema Datenschutz nähern zu kommen.
Der Datenschutzbeauftragte informiert: Meldung des Datenschutzbeauftragten beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Ab dem 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu melden. Für bayerische Unternehmen ist das, das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht.
G20-Länder müssen bei Digitalisierung vorangehen
Deutschland übernimmt ab 1. Dezember die Präsidentschaft der größten Industrienationen und Schwellenländer. Parallel dazu veröffentlicht die Bitkom eine internationale Agenda für das digitale Zeitalter.