Der Datenschutzbeauftragte informiert: Meldung des Datenschutzbeauftragten beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

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Um was geht es in diesem Beitrag:
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Ab dem 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu melden. Für bayerische Unternehmen ist das, das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Weitere Informationen zum Thema „Meldung des Datenschutzbeauftragten beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht“ finden Sie auf dem Online-Magazin EAS-MAG.digital:

https://de.eas-mag.digital/meldung-des-datenschutzbeauftragten-beim-bayerischen-landesamt-fuer-datenschutzaufsicht/

Matthias Weber, der ausgebildete Datenschutzbeauftragte, schreibt regelmäßig auf EAS-MAG.digital zum Thema DSGVO, BDSG und Datenschutz!

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